Nutzungsrechte – Bildrechte
Urheberrecht
Fotografien fallen unter den Schutz des Urheberrechts. Das heißt, der Fotograf ist der Urheber des Lichtbildwerks. Das Urheberrecht an einem Bild entsteht mit dessen Schaffung und ist in Deutschland selbst nicht übertragbar. Das Urheberrecht sichert dem Fotografen sämtliche Nutzungsrechte an seinen Fotografien zu seinen Lebzeiten und seinen Erben bis 70 Jahre nach seinem Tod hinaus.
Urheber haben also die Möglichkeit, die Nutzung der Bilder rechtlich einzuräumen, ( § 31 Abs. 1 UrhG )und sich dies vergüten zu lassen. Die Vertragsparteien haben hierbei völlige Gestaltungsfreiheit.
Das Urheberrecht regelt auch die Namensnennungspflicht des Urhebers bei der Nutzung von Lichtbildwerken.
Wie erfülle ich meine Pflicht zur Nennung des Urhebers korrekt?
Die korrekte Schreibweise ist folgende: „Copyright: break-photo.com / Pavel Madueno“
Im Web oder in PDFs genutzt mit entsprechender Verlinkung.
Grundsätzlich wird eine Lizenz erst nach vollständiger Bezahlung wirksam.
Mit der Nutzung der Bilder erklären Sie Ihre Zustimmung zu den Bedingungen.
Bedingungen der Bildnutzung
Kontext/Details: In der E-Mail, mit der Sie die Bilder oder den Link dazu von uns erhalten haben, sind weitere Informationen wie der Kontext oder die Webseite genannt, in dessen Rahmen die Nutzung stattfinden kann.
Nutzungsrecht: Einfaches Nutzungsrecht
Nutzungsgebiet: Geografisch bei Internet-Nutzung keine Einschränkung, ansonsten: National.
Nutzungsdauer: 5 Jahre. Recht kann jederzeit von uns widerrufen werden.
Nutzungsumfang: Max. Abbildungsgröße A5, Online: Max. Kantenlänge 800 pixel.
Erläuterung der verschiedenen Nutzungsrechte
Nutzungsrechte
(1) Einfaches Nutzungsrecht: Dem Fotograf verbleibt die Möglichkeit der Nutzung sowie das Recht, weitere einfache Nutzunsgrechte gegen Entgeld zu überlassen.
(2) Ausschließliche Nutzungsrecht: Dem Auftraggeber wird unter Ausschluss aller anderen Personen, einschließlich des Fotografen, erlaubt, das Werk auf die ihm erlaubte Art zu nutzen.
Auch hierbei ist die Weitergabe/Veräußerung/Lizenzierung an dritte ohne Erlaubnis des Urhebers nicht gestattet. Bei Agenturkunden ist diesem selbstverständlich die Rechteübertragung auf den Endkunden gestattet. Er selbst hat darüberhinaus keine Nutzunsgrechte.
Nutzungsgebiet
Ebenso kann die Nutzung eines Fotos räumlich beschränkt oder ohne geografische Einschränkung überlassen werden. Bei Internet-Nutzung wird der Bereich gewählt, in dem sich der überwiegende Teil der Zielgruppe befindet.
Nutzungsdauer
Ein Nutzungsrecht kann zeitlich unbeschränkt oder für eine bestimmte Zeitdauer eingeräumt werden. Stattdessen kann auch die Zahl der maximalen Nutzungen festgelegt werden.
Nutzungsumfang = Nutzungsart (Print, Sendung, Internet) + Intensität
Der Nutzungsumfang wird nach der Auflagenhöhe bzw Abbildungsgröße bestimmt. Bei Publikation im Internet/Fernsehen/auf Messen ist dies nicht möglich. In diesem Fall anhand der Zielgruppe.
Upgrade
Damit ist eine nachträgliche Ausweitung der Rechte für weitere Verwertungsmöglichkeiten durch den Kunden ohne Probleme möglich. Hierbei arbeiten wir mit Nutzungsfaktoren – der neue errechnete Wert mit dem ggf. schon bezahltem verrechnet.